Die Aufnahmegebür beträgt pro Aufnahmeantrag ( nicht pro Person ) € 40,-
Beitragsklasse | Mitgliedsform | in % | Beitragshöhe jährlich in € |
01 | Erwachsener über 18 Jahre | 100 | 64,- plus 20,- Seepacht |
02 | Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre | 50 | 32,- |
03 | Ehepaare u. gleichgestellte Partnerschaften bei einem aktiven Partner | 170 | 108,80 plus 40,- Seepacht |
04 | Familienbeitrag mit Kindern | 170 | 108,80 plus 40,- Seepacht |
1.Kind +20% (12,80) | 121,60 | ||
2.Kind +20% (12,80) | 134,40 | ||
Jedes weitere Kind frei | |||
05 | Auszubildende, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende, Studenten (18 bis 27 Jahre) | 50 | 32,- plus 20,- Seepacht |
06 | Ehrenmitglieder | 0 | frei |
2. Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 05-06 müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
3. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 05 –06.
4. Für Beitragsrückstände minderjähriger Mitglieder haften deren gesetzliche Vertreter.
5. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Mitgliedschaft im Stadt-Sport-Verband Bocholt e.V., Schwimmverband NRW, Kreissportbund Borken e.V., Sportversicherung des Landessportbundes NRW (Sporthilfe e.V.), die Verwaltungsberufsgenossenschaft und die GEMA in Höhe der vom Landessportbundes NRW festgelegten Sätze, sowie die Beträge für die Nutzung des Schwimmbades der Bocholter Bädergesellschaft, an den zugeteilten Terminen für Vereins -Trainingsstunden.
6. Die Mitgliedsbeiträge und etwaige Umlagen werden im Sepa-Lastschriftverfahren eingezogen. Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Vorstand bei Aufnahme in den Verein eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Die Mitgliedsbeiträge werden zum 15.02. eines jeden Jahres eingezogen.
7. Bei Rückbuchungen oder Mahnungen werden Gebühren von €10,- pro Einzelfall erhoben.
8. Erfolgt der Vereinsbeitritt nach dem 30.01., wird der Beitrag für die restlichen Monate des laufenden Jahres, am 1. des auf den Eintritt folgenden Monats fällig. Die Berechnung erfolgt wie nachstehend aufgeführt.
Jahresbeitrag : 12 x Anzahl verbleibender Monate
Die Mitgliedschaft kann durch schriftliche Austrittserklärung des Mitglieds ,jeweils unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten, zum Ende eines Geschäftsjahres gekündigt werden. Die Kündigung ist an den Vorstand zu richten.